Die Erdbestattung

Die Erdbestattung ist von jeher die übliche Form der Bestattung. Die Beisetzung erfolgt in einem Sarg aus Holz.
Eine Erdbestattung muss innerhalb von 8 Tagen nach Eintritt es Todes erfolgen. Erdgräber werden je nach Grabstättenträger und Friedhofsordnung unterschieden zwischen:

Das Wahlgrab

Eine oder mehrere Grabstellen werden von Betroffenen oder Hinterbliebenen erworben. Wahlgräber unterliegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und es können so mehrere Verstorbene zeitlich versetzt in einem Wahlgrab beigesetzt werden, wobei auch Urnen beigesetzt werden können. Üblicherweise ist eine Verlängerung der Ruhezeit bei Wahlgräbern möglich. Wahlgräber können ein-, zwei oder mehrstellig sein - das bedeutet, es können je nach dem, ein oder mehrere Verstorbene beigesetz werden. Wiederum abhängig von Grabstättenträger, Friedhofsordnung und Grabstelle werden Särge in Doppelgräbern entweder nebeneinander oder aufeinander platziert, bei letzteren spricht man oft von sogenannten "Tiefgräbern". Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt mindestens 20 Jahre. Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich.

Das Reihengrab

Die Grabstelle wird vom Friedhofsamt nach der Reihe zugewiesen. Es darf nur ein Verstorbener beigesetzt werden.
Die Grabnutzung ist nicht verlängerbar und die Grabstelle fällt nach der Nutzungszeit von 20 Jahren an die Stadt/Gemeinde zurück.

Das Anonymes Grab

Die Beisetzung erfolgt auf einem besonders gekennzeichneten Gräberfeld unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Eine einzelne Grabstelle ist somit nicht erkennbar. Die Hinterbliebenen können lediglich die ganze Abteilung besuchen, in der die Beisetzung stattfand.