Vorsorge Versicherung

Zur finanziellen Absicherung einer Bestattung, aber auch um selbst zu bestimmen, dass seine Angehörigen die Wünsche erfüllen können, empfiehlt es sich, schon bereits zu Lebzeiten, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, die im Gegensatz zur Lebensversicherung nur im Falles des Ablebens ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Versicherungssumme richtet sich nach den persönlichen Wünschen und der Spanne, die bis zum voraussichtlichen Tod noch verstreicht. Preissteigerungen die in 20 – 30 Jahren bis zur Auszahlung entstehen können, sollten auch mit einkalkuliert werden. Die Höhe der Versicherung kann im Moment zwischen 2.500 und 12.500 Euro abgeschlossen werden. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Geschlecht und Eintrittsalter der zu versichernden Personen. Dadurch können Sie die eigene Bestattung nach Ihren Wünschen regeln und die Einzelheiten genau festlegen, wie die Bestattung nach dem Tode durchgeführt werden soll. Dadurch werden die Angehörigen davon entlastet, die Bestattung später selbst regeln zu müssen. Besondere Bedeutung gewinnt die Bestattungsvorsorge durch eine Gesetzesänderung zum 01.01.2004. Im Zuge der aktuellen Gesundheitsreform wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) komplett gestrichen. Das heißt, kein Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung hat mehr Anspruch auf Sterbegeld. Durch diesen Rückzug des Staates kommen in Zukunft höhere Bestattungskosten auf die Angehörigen zu. Um dies zu vermeiden, ist Ihre private Initiative gefordert.

Der Bestattungsvorsorgevertrag und Treuhandkonto

Die wichtigsten Gründe für den Abschluss eines Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrages:

- Sicherung der eigenen Wünsche zur dereinstigen Bestattung durch finanzielle Absicherung
- Bessere Verzinsung als bei normalen Sparbucheinlagen
- Keine direkte Zugriffsmöglichkeit durch Dritte
- Sicherheit der Geldanlage durch die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege, der Bank, auf die eingezahlt wird
- Keine laufenden Beträge wie sie bei einer Versicherung anfallen

Der Bestattungsvorsorgevertrag stellt sicher, dass die Wünsche die der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert hat, bei seiner dereinstigen Bestattung beachtet und erfüllt werden, und zwar nicht nur im Sinne seiner eigenen Selbstverwirklichung, sondern insbesondere auch, um Schaden von seinen Angehörigen abzuwenden und diese in einer Situation zu entlasten, bei der sie aufgrund des Sterbefalls naturgemäß unter erheblichem psychischem Druck stehen.
Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden den individuellen Bedürfnissen angepasst. Bei dieser Vorsorge wird, genau wie im akuten Fall, die dereinstige Bestattung durchgesprochen und in allen Einzelheiten festgelegt. Zum Beispiel: - nach welcher religiösen Zugehörigkeit sich die Bestattung richten soll - welcher Personenkreis benachrichtigt werden soll - auf welchem Friedhof und in welchem Grab die Bestattung stattfinden soll - wie die Grabpflege geregelt werden soll - wie die Trauerfeier gestaltet werden soll - wie die Finanzierung geregelt werden kann Man gewinnt einen Überblick über den voraussichtlich entstehenden Kostenrahmen. Daraufhin kann überlegt werden, wie die Kosten gedeckt sind, gedeckt werden können oder was finanziell noch in die Wege geleitet werden muss.
Zur Regelung der Finanzierung bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Anlage bei der LV 1871, der ältesten Lebensversicherung Münchens, an. Wir beraten Sie gerne!